Gläubigerinformationssystem – GIS

Gläubigerinformationssystem für Insolvenzverfahren

Das optionale GIS von InsoDaten stellt berechtigten Gläubigern und Vertretern aktuelle Informationen zum Insolvenzverfahren rund um die Uhr bereit.

Mitarbeiter nutzt das InsoDaten Gläubigerinformationssystem an einem modernen Büroarbeitsplatz

Informationen sicher bereitstellen

Mehr Transparenz bei weniger Rückfragen.

Verfahrensdaten werden in InsoDaten gepflegt und gezielt für die Online-Auskunft bereitgestellt. Berechtigte erhalten einen verlässlichen Überblick, ohne die Kanzlei für jede Sachstandsanfrage kontaktieren zu müssen.

Verfahrensdaten im GIS am Büroarbeitsplatz

Verfahrensdaten

Allgemeine Verfahrensinformationen, Termine und der aktuelle Status sind für Berechtigte übersichtlich abrufbar.

Mitarbeiter prüfen bereitgestellte Berichte im GIS

Berichte & Beschlüsse

Freigegebene Verwalterberichte und Gerichtsbeschlüsse können sicher zur Ansicht und zum Download bereitgestellt werden.

Mitarbeiterin prüft Forderungsanmeldungen im GIS

Forderungen & Prüfergebnisse

Gläubiger erhalten Einblick in ihre Forderungsanmeldungen sowie in den aktuellen Stand der Prüfung.

Berechtigung und Sicherheit

Informationen gezielt freigeben.

Das GIS ist kein öffentliches Verfahrensarchiv. Geschützte Inhalte werden einem konkreten Insolvenzverfahren und einer berechtigten Rolle zugeordnet. Umfang und Sichtbarkeit richten sich nach Berechtigung, Verfahrensstand und Freigabe durch die Kanzlei.

Zugriff nach Rolle

Anmeldende Gläubiger und ihre Vertreter erhalten persönliche Zugangsdaten. Sie können die für ihr Verfahren freigegebenen allgemeinen Informationen und die Angaben zu ihren eigenen Forderungsanmeldungen einsehen. Gerichte erhalten den für ihre Aufsicht erforderlichen Zugang.

Andere Gläubigerforderungen oder nicht freigegebene interne Kanzleidaten sind nicht Teil dieses individuellen Zugriffs. Welche Inhalte bereitstehen, wird aus InsoDaten heraus verfahrensbezogen gesteuert.

  • Zugang einem Verfahren und Berechtigten zuordnen
  • Eigene Forderungen von fremden Forderungen trennen
  • Freigaben und Datenumfang bewusst verwalten

Informationen nach § 5 InsO

§ 5 Absatz 5 InsO sieht für Insolvenzverwalter ein elektronisches Gläubigerinformationssystem vor. Anmeldende Gläubiger sollen dort insbesondere gerichtliche Entscheidungen, Berichte, die nicht ausschließlich andere Gläubiger betreffen, und die zu ihrer eigenen Forderung eingereichten Dokumente abrufen können. Auch elektronische Zustellungen können in diesem Zusammenhang bereitgestellt werden.

Die konkrete Veröffentlichung richtet sich stets nach dem jeweiligen Verfahren und der rechtlichen Berechtigung. Das GIS unterstützt die technische Bereitstellung, ersetzt aber nicht die Prüfung durch die Kanzlei.

§ 5 InsO im amtlichen Gesetzestext

Zugänge sicher verwalten

Personalisierte Zugangsdaten begrenzen den Zugriff auf den vorgesehenen Bereich. Neue Berechtigungen sollten kontrolliert vergeben, nicht mehr benötigte Zugänge zeitnah entzogen und veröffentlichte Inhalte regelmäßig geprüft werden. Zuständigkeiten innerhalb der Kanzlei lassen sich so klar festlegen.

Übertragungsweg, Hosting, Datensicherung und organisatorische Schutzmaßnahmen werden bei der Einrichtung abgestimmt. Zugangsdaten sollten niemals gemeinsam genutzt oder ungeschützt weitergegeben werden.

  • Zugänge individuell ausgeben und verwalten
  • Freigaben sowie ausgeschiedene Berechtigte regelmäßig prüfen
  • Technische und organisatorische Maßnahmen abstimmen

Aus InsoDaten heraus

Verfahrensdaten, Termine, Berichte, Beschlüsse sowie Informationen zu Forderungsanmeldungen werden zunächst in InsoDaten gepflegt. Die Kanzlei wählt aus, welche Inhalte für das GIS bereitgestellt oder aktualisiert werden. Dadurch bleibt die Online-Auskunft an die interne Verfahrensbearbeitung angebunden.

Gläubiger können häufig benötigte Informationen selbst abrufen. Das reduziert wiederkehrende Sachstandsanfragen, ohne der Kanzlei die Kontrolle über Veröffentlichung und Berechtigung zu nehmen.

  • Verfahrensdaten ohne getrennte Parallelpflege nutzen
  • Berichte, Beschlüsse und Termine gezielt bereitstellen
  • Prüfungsergebnisse zur eigenen Forderung nachvollziehbar machen

InsoDaten im Arbeitsalltag

Aus InsoDaten heraus aktuell informieren.

Die Online-Auskunft ergänzt die interne Verfahrensbearbeitung. Freigegebene Daten müssen nicht doppelt gepflegt werden und bleiben mit dem jeweiligen Verfahren verbunden.

  • Sachstandsanfragen rund um die Uhr ermöglichen
  • Berichte und Beschlüsse gezielt veröffentlichen
  • Prüfungsergebnisse nachvollziehbar bereitstellen
  • Telefonische und schriftliche Rückfragen reduzieren

Persönlich und unverbindlich

Lernen Sie das GIS in einer Demo kennen.

Wir zeigen Ihnen, wie die Online-Auskunft mit Ihren Verfahrensdaten zusammenspielt und welche Informationen Sie bereitstellen können.

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